Im 19. In Ausarbeitungspunkt 3.1 soll die Methode der historischen Auslegung genau erklärt und in 3.2 die Grundlagen dargelegt werden. [7], In seiner Doktorarbeit zum Thema „ Der Beitrag des Bundesarbeitsgerichts zur Methode der Gesetzesauslegung“ bezweifelt Claus Oellerich, „ob die historische Auslegung einen höheren Rang beanspruchen kann“[8] gegenüber den anderen Auslegungsformen. Das hat sich in Deutschland vor allem nach den „Verfassungswechseln“ 1919, 1933, 1945/49 und 1989/90 gezeigt. [5] Ziel dieses Vorganges ist mithin eine konkrete Aussage, wie der Text zu verstehen ist. Diese Ausarbeitung beschäftigt sich hauptsächlich mit der Historischen Auslegung von Normen. Die historische Auslegung kennzeichnet sich dadurch, dass der Norminhalt ermittelt wird, indem man versucht, den Willen des Gesetzgebers bei der Begründung des Gesetzes zu ergründen. § 132 Abs. Die „objektive Theorie“ geht davon aus, dass Gesetze für mannigfache und sich wandelnde Lebensverhältnisse, bzw. Die grammatische Auslegung (Wortlautauslegung) ist der Ausgangspunkt für die Interpretation einer Norm.Zwei Aspekte spielen dabei eine Rolle: Semantik (Wortsinn). Im deutschen Strafrecht sind Analogie und teleologische Reduktion zu Lasten des Täters verboten: nullum crimen, nulla poena sine lege (kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz; Analogieverbot des Art. Jeder Gesetzesbestimmung liegt ein bestimmter „Regelungswille“ des Gesetzgebers zugrunde. 3 GG). [5], In der Rechtswissenschaft wird oft angenommen, dass der sprachlich ermittelte Wortsinn die Grenzen einer Auslegung abstecke. Als teleologische Reduktion bezeichnet man das Gegenteil der Analogie. Die meisten Gesetze regeln, was „generell“ gelten soll, „Recht sein soll“, und zwar für „Jedermann“. Vor diesem Hintergrund, so die „objektive Theorie“, sei eine Gesetzesbestimmung „auslegungszeitlich“ auszulegen, d. h. so, wie sie heute gilt. B. dort am Waldrand steht ein Reh) eingeführt. [9] Die Auswahl der zutreffenden Wortbedeutung und damit die Konkretisierung und Entwicklung des Rechts vollziehen sich – oft in fallvergleichender Weise[10] – argumentativ, d. h. durch ein Erwägen von Gründen, die diese Auswahl leiten. Viele übersetzte Beispielsätze mit "Historische Auslegung" – Französisch-Deutsch Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von Französisch-Übersetzungen. Die teleologische Auslegung wird heute häufig als das Kernstück der Auslegungsmethoden angesehen, die im Zweifel den Ausschlag gibt. Die Antithesen 4. Ein Sachverhalt soll geprüft und eine eindeutige Lösung ermittelt werden. [9], Larenz und Canaris gehen nicht so weit, messen jedoch den vier Auslegungsformen eine unterschiedliche Gewichtung zu.[10]. Soll dabei auf den historischen Zeitpunkt des Normsetzung abgestellt werden oder auf den aktuellen Zeitpunkt der Normauslegung? Insofern immer noch von grundlegender Bedeutung ist das diesbezügliche Werk von Carl Friedrich von Savigny aus dem Jahr 1840. Ein wichtiger Punkt sind die Problematiken, die bei jeder entwickelten Methode entstehen können. Für diese Ansicht spricht, dass deutsche letztinstanzliche Gerichte EG-rechtliche Vorfragen eines nationalen Verfahrens dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorlegen müssen (Art. Bedeutung der Bestimmung. [77] Die höchstrichterliche Rechtsprechung wendet ebenfalls diese Kriterien in der Praxis, insbesondere bei Redaktionsversehen des Gesetzgebers, an. Durch einen Anstifter, der nicht am Tatort in Erscheinung tritt, wird die Körperverletzung um nichts gefährlicher. 1 StGB) auch eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 Abs. hermeneuein„erklären / … 20 Abs. [66] Auch er liefert einen begrenzten Beitrag zur Rationalität rechtlicher Entscheidungen, indem er die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede herausstellt, die für die rechtliche Bewertung erheblich sind (wie es auch beim „distinguishing“ des angelsächsischen Fallrechts geschieht). Den Großen Senaten der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat der Gesetzgeber selbst die Aufgabe der „Fortbildung des Rechts“ ausdrücklich zugewiesen (vgl. Also schützt das Grundrecht nicht den Kern der Persönlichkeit, sondern die Allgemeine Handlungsfreiheit, die immer eingreift, sofern kein spezielleres Grundrecht einschlägig ist. Für das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel kommt der historischen Auslegung eine besondere Bedeutung zu, wenn es um die Auslegung der Kompetenztitel des Grundgesetzes geht. Hierzu sind verschiedene Auffassungen zu finden. Wendet der Richter das Recht bewusst falsch an, dann handelt es sich um eine strafbare Rechtsbeugung. – Bedeutung der Gruppengrenze (Mk 9,38-41) – Unverständliche Vorlage (Mk 9,49; 14,51f) – Schwierig bleibt eine Erklärung der Auslassung von Mk 12,41-44. Sinn und Zweck des Delikts Gefährliche Körperverletzung ist es aber, die erhöhte Gefährlichkeit härter zu bestrafen. Ausgangspunkt der objektiven Theorie ist mithin die Überlegung, dass das Gesetz Antworten auf Fragen gibt und geben muss, die der Gesetzgeber sich noch nicht gestellt hat. Jahrhundert war im Anschluss an Savignys Schüler, Puchta und Windscheid die Vorstellung verbreitet, dass es zwischen den Rechtsnormen keine Widersprüche, keine offenen Rechtsfragen geben dürfe. Zuletzt haben Alexy, Koch, Rüßmann und Zippelius für ihre juristischen Methodenlehren Anregungen teils aus der Sprach- und Moralphilosophie, teils aus den Sozialwissenschaften und teils aus dem kritischen Rationalismus übernommen. [34] Die Grundpositionen seiner Methodenlehre sind von obersten Gerichten des Bundes (Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht) übernommen worden. Neben diesem sachlichen Unterschied gibt es noch einen Zeitlichen. [4] Dies ist das Ziel der/einer Auslegung, als Teil einer Rechtsanwendung. Zu nennen ist ferner der Gleichheitssatz. Da jede Textformulierung „Schwächen“ aufweist, kann daher das „sprachlich Mögliche“ nicht die Grenze für eine (weitere) Auslegung bedeuten bzw. Ein Gericht darf und muss – insbesondere bei der Überprüfung behördlichen Handelns – einen unbestimmten Rechtsbegriff selbst konkretisieren und darf – anders als bei der Überprüfung von Ermessensentscheidungen – der Verwaltung keinen Entscheidungsspielraum, sondern nur einen auf Willkür überprüfbaren Beurteilungsspielraum zubilligen. [69], Das Verhältnis der Auslegungsmethoden zueinander ist aber nicht eindeutig geklärt. [31], Dass Rechtsnormen als Entscheidungen von Interessenkonflikten aufzufassen sind, deren Ähnlichkeit mit dem konkreten Fall der Richter zu bewerten habe, hob dann wieder stärker die Rolle des Gesetzgebers hervor (Interessenjurisprudenz).[32]. Für beide Theorien gibt es gute Argumente. Letztlich kommt es also auf die zugrunde gelegte Staatstheorie an.[40]. Art. [62] Diese ist ihrerseits durch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das Übermaßverbot[63] und subtilere Erwägungsmuster zwar rational strukturierbar,[64] läuft aber am Ende auf Wertungen hinaus, die nicht streng berechenbar sind.[65]. Ein Sonderfall ist die sog. Diese Lückenfüllung ist aber keine schöpferische, freie Rechtsetzung durch den Rechtsanwender. [81] Es hat auch „dem zu regelnden Sachverhalt selbst Bedeutung zugemessen“. Bedeutung und Aufbau des Grundgesetzes. [88] Heute behilft man sich mit der Idee relativer Grenzen u. a. durch die Gewaltenteilung. R war in seiner Grundrechtsausübung zwar beeinträchtigt, dieser Eingriff war aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt, da es für das Verbot eine gesetzliche und verfassungsgemäße Grundlage im nordrhein-westfälischen Landschaftsschutzgesetz gab. 11, S. 545 ff. Hierzu sollen zunächst die für die Erklärung eventuell relevanten Begriffe erklärt werden. 1 AEUV bzw. Kein Richter kann gezwungen werden, ein „Gesetz“ anzuwenden, das er als Widerspruch zum „Recht“ empfindet (vgl. Dazu zählt zunächst die Einordnung der Konvention in das Gefüge des nationalen Rechts und des Völkerrechts, denn nur insoweit besteht Rechtsverbindlichkeit für den jeweiligen Konventionsstaat. 20 Abs. „Le juge qui refusera de juger, sous prétexte du silence, de l’obscurité ou de l’insuffisance de la loi, pourra être poursuivi comme coupable de déni de justice.“ (Art. [13], Die Rolle des Richters, sein (Vor-)Wissen und sein Vorverständnis von den Texten, ist daher neben der des Gesetzgebers für das Recht von großer Bedeutung. Die Rolle des Richters ist daher von zentraler Bedeutung neben der des Norm- bzw. Auslegung zählt zu den Methoden rationaler Konsensgewinnung im Recht[1] und ist damit ein Gegenstand der Rechtstheorie. 79 Abs. Das Auslegungsziel Das Problem der Rangordnung der Auslegungskriterien lässt sich nicht ohne theoretisches Fundament lösen. Man unterscheidet zwischen primären und sekundären Lücken. [5] Auslegung ist damit abzugrenzen von einer „Hineinlegung“. [53], Das Grundgesetz bildet die höchste Rechtsnorm des deutschen Staates. Die Auslegung danach, wie der erklärte Wille allgemein verstanden werden muss (normative Auslegung), § 157 BGB, schützt dagegen den Rechtsverkehr. In der deutschen Gesetzgebung beispielsweise ist dies nicht der Fall. Im Kern steht hinter der „Kontroverse“ der beiden Theorien eine zentrale verfassungsrechtliche Frage: Sie ergibt sich daraus, dass im gewaltenteilenden Rechtsstaat die Legislative (der parlamentarische Gesetzgeber) zur Schaffung von Gesetzen (zur „Gesetzgebung“) berufen ist, und alle anderen Staatsfunktionen (Exekutive, Judikative) gemäß Art. 1 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht) und aus Art. Die Auslegungen der Bergpredigt 2.1. Für das Bundesverfassungsgericht kommt der historischen Auslegung eine „besondere“ Bedeutung bei der Auslegung der Kompetenztitel des Grundgesetzes zu. Nachgeordnete Gerichte sind von ihrer Vorlagepflicht nach Art. Der dem allgemeinen (bzw. [1] Canaris, Claus-Wilhelm; Larenz, Karl: Methodenlehre der Rechtswissenschaft, S. 163, Zeilen 37 und 38. Unter Auslegung, Exegese oder Interpretation von Wörtern versteht man die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen. Über die Frage, ob es sich empfehle, das Zivilrecht in Deutschland zu kodifizieren, entstand eine wissenschaftliche Kontroverse zwischen Thibaut einerseits und Savigny andererseits (Kodifikationsstreit). Eine vergleichbare Interessenlage besteht aber auch bei vielen einseitigen Rechtsgeschäften, nämlich dann, wenn die Willenserklärung einem anderen gegenüber abzugeben ist, also gemäß § 130 Abs. Die Auslegung des Gesetzes dient maßgeblich dazu, die konkrete Bedeutung der Gesetzesbegriffe zu ermitteln. Heutige Gesetze enthalten in der Regel keine Vorschriften zur Methode ihrer Auslegung. Auslegungsziel ist der – wie auch immer – objektivierte Wille eines Autors. 1 Satz 1 BGB empfangsbedürftig ist und zugehen muss. [Zippelius, § 8 S. 35] In § 224 Abs. [61], Auch jenseits der Gesetzesauslegung bedient sich das juristische Denken problemerschließender Begriffe. Vielmehr ist über das Erfordernis der Planwidrigkeit gesichert, dass der historische Gesetzgeberwille (Demokratieprinzip) beachtet wird. [3] Hierauf wird im folgenden Ausarbeitungspunkt genauer eingegangen werden. Hält er ein Gesetz für verfassungswidrig, muss er es dem Bundesverfassungsgericht vorlegen (Normverwerfungsmonopol). Dies wird in Punkt 5 genau dargestellt und analysiert werden. Mit der Wahl der Auslegungsmethode kann das Auslegungsergebnis vorbestimmt werden. Nach der dogmengeschichtlichen Auslegung werden bei der Sinnfestsetzung übergeordnete Gedanken von Vorläufernormen und andere Normtexte berücksichtigt und Entwicklungslinien der bisherigen Regelungen nachgezeichnet. Andererseits genießt er eine „Unabhängigkeit“ und das institutionelle Vertrauen der Rechtsordnung, die Rechtsprechung ist ihm „anvertraut“. Aus dem Vorrang des überstaatlichen Unionsrechts folgt die Verpflichtung aller Organe der Mitgliedstaaten, d. h. vor allem der Gerichte und Behörden, nationales Recht im Sinne der Vorgaben des EU-Rechts, also unionskonform auszulegen. Die historische Auslegung nach der Entstehungsgeschichte hat einen geringeren Stellenwert, da Protokollerklärungen der am Rechtsetzungsverfahren beteiligten Gemeinschaftsorgane – mit Ausnahme der Stellungnahme des Europäischen Parlamentes – und der Mitgliedstaaten oftmals vertraulich behandelt werden. Dieser Transformationsakt wird aber nahezu überflüssig, wenn bei jeder Abweichung zwischen nationalem Recht und Richtlinienrecht auf die Richtlinie zurückgegriffen wird. Demnach hätte T nur eine einfache, aber keine Gefährliche Körperverletzung begangen. Sollte die wortlautgetreue Anwendung des Gesetzes zu „unerträglichen“ Ergebnissen führen, dann kann der Richter ausnahmsweise selbst rechtssetzend tätig werden: Er schafft Richterrecht. Aus diesen ist eine bestimmte Auslegungsvariante auszuwählen. Die verfassungs- und europarechtskonforme Auslegung werden oft als Spezialfälle der systematischen Auslegung angesehen, zum Teil wird dies verneint, da die Geltung und nicht bloß die Auslegung der Norm betroffen sei. Will man über diesen hinausgreifen, bedarf es einer analogen Anwendung der Rechtsnorm, will man hinter ihm zurückbleiben, einer einschränkenden Gesetzesanwendung (teleologischen Reduktion), in beiden Fällen also einer auf der Gleich- oder Ungleichbewertung des Rechtsanwenders beruhenden Rechtsfortbildung[43] (siehe Gesetzeslücken/Schließen der Lücken). Weder macht seine Nichtbeachtung die Auslegung von vorne herein unrichtig noch führt seine Berücksichtigung immer schon allein deswegen zu richtigen Ergebnissen. Eine authentische Interpretation im technischen Sinne findet aber nicht statt, allenfalls gibt es Legaldefinitionen. – Zu den üblichen Auslegungsmethoden kommen noch die Auslegung im Hinblick auf den effet utile (die tatsächliche Durchsetzung von Normen) und auf die Einheitlichkeit des Europarechts in allen Mitgliedsstaaten hinzu. Die historische Auslegung ist dadurch gekennzeichnet, dass zur Bedeutungsfindung des einzelnen Rechtssatzes die Vorstellung, der Wille und die Motive des Gesetzgebers ermitteln werden sollen und die bei der Gesetzgebung stattgefundenen Diskussionen berücksichtigt werden. Die alten Auslegungen der Bergpredigt a) Zwei- Stufen- Ethik b) Zwei- Reiche Lehre c) Sündenspiegel d) Gesinnungsethik e) Interimsethik 2.2. Dem entspricht die herausragende Stellung der Richter und ihrer Präjudizien im Common Law. [10] Canaris, Claus-Wilhelm; Larenz, Karl: Methodenlehre der Rechtswissenschaft, S.163, Zeilen 32 und 33. Durch die richtlinienkonforme Auslegung kann es zu einer quasi-unmittelbaren Wirkung von Richtlinien kommen, die im Hinblick auf das Demokratiedefizit bei Normerlass verfassungsrechtlich bedenklich ist. Zunächst wird auf die vier Auslegungsmethoden eingegangen werden, um deren Bedeutung, Aufgabe und eventuelle Wertigkeiten kurz darzustellen, da dies den Ausarbeitungsrahmen sonst überschreiten würde und das Hauptaugenmerk auf der Historischen Auslegung von Normen liegt. Das wird ihm untersagt. Auch und gerade Verwaltungsvorschriften zur Auslegung von Normen sind Beispiele für die authentische Auslegung. 2 Abs. [48], Bei der Auslegung kartellrechtlicher Tatbestände kommt eine „kartellrechtlich-funktionale“ Auslegung zur Anwendung, ausgerichtet an Sinn und Zweck des Kartellrechts. im Ergebnis einer Gesetzesanwendung entgegenstehen.[47]. 283 Vertiefend Kap. Bei deren Überprüfung ist aber nicht nur das Gesetz, an das der Maßstab der Verfassung angelegt wird, sondern auch dieser Maßstab selbst keine exakt bestimmte, sondern eine auslegungsfähige und auslegungsbedürftige Norm. Solche „Schlüsselbegriffe“ sind also Denkformen, die „ein Problem erschließen, indem sie es auf Begriffe bringen, in denen man es nachvollziehbar diskutieren kann – ohne es damit aber schon vollständig zu lösen“. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind z. Wann der Rechtsverkehr solcherart schützenswert ist, gibt § 157 BGB mit Verträgen an: dort sind zwei Parteien beteiligt, die sich auf das vom Gegenüber Erklärte verlassen. Sie kann damit – in der Sprache des Films ausgedrückt – als ein Heranzoomen von einem Panorama zu einem Detail b… Gegen die so verstandene systematische Auslegung wird häufig vorgebracht, dass es nicht der wesentliche Schritt ist, die Folge aus einer erkannten Systematik zu ziehen, sondern eine Systematik zu erkennen, was nur durch die anderen Auslegungsmethoden möglich ist. [33] Er blendet die rechtspolitische Funktion der von ihm vertretenen Auslegungsmethode in den Systemwechseln des 20. Der Gesetzestext ist nicht zu eng, sondern planwidrig zu weit geraten. Dabei wird nach überwiegender Meinung nicht auf den Willen des (historischen) Gesetzgebers abgestellt (im Sinne einer subjektiven Auslegung), sondern auf den objektiv in der Norm zum Ausdruck kommenden Zweck. Das Ergebnis einer verfassungskonformen Auslegung muss nicht nur vom Wortlaut des Gesetzes gedeckt sein, sondern auch die prinzipielle Zielsetzung des Gesetzgebers wahren. Die (fließenden) Grenzen zwischen Interpretation, (ergänzender) Auslegung und Rechtsfortbildung sind im Einzelnen streitig. Der Verfassungsgeber wollte dem Grundrecht ursprünglich den Wortlaut geben „Jeder kann tun und lassen, was er will […]“, wählte dann aber die sprachlich elegantere Formulierung des Art. Das wirft die methodische Frage auf, in welchem Rangverhältnis die verschiedenen Auslegungskriterien zueinander stehen. 3 EUV verletzen würde, wenn seine Organe die unionskonforme Auslegung nationaler Normen unterließen oder gar die verbindliche Auslegung des EG-Rechts durch den Europäischen Gerichtshof missachteten. Zu einem gleichen Ergebnis führt auch § 31 Abs. zuvor bereits das Kommentier- und Interpretationsverbot in den, Hinzu kamen ein (vermeintlicher) Verzicht auf einen Machtspruch und dessen Verbot, vgl. In diesem Sinne ist die systematische Auslegung keine wirkliche Auslegungsmethode, sondern nur ein Konstruktionsprinzip. Vgl. Rechtsgeschäfte, genauer: die in ihnen enthaltenen Willenserklärungen, sind auslegungsfähig, wenn sie mehrdeutig sind und auslegungsbedürftig, wenn die Erklärenden unterschiedliche Verständnisse für sich beanspruchen, zum Beispiel bei Erteilung einer "Generalquittung". B. eines einfachen Gesetzes) ungültig sind. Hinter diesen beiden Auffassungen stehen zwei „Theorien“ („Auslegungstheorien“).[37]. Die Methode der Auslegung richtet sich auch nach ihrem Gegenstand, den Normen und Willenserklärungen. Die Methodenlehre hat für das Verfassungsrecht besondere Kriterien der Auslegung entwickelt. In dieser Ausarbeitung soll das Hauptaugenmerk auf die historische Auslegung gelegt werden. So sagte der Bundesgerichtshof: "Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in dieser zum Ausdruck kommende Wille […]. Als natürlich gewachsenes Recht wurzele es im „Volksgeist“: „In dem gemeinsamen Bewußtseyn des Volkes lebt das positive Recht, und wir haben es daher auch Volksrecht zu nennen. ... Für das Bundesverfassungsgericht kommt der historischen Auslegung eine „besondere“ Bedeutung bei der Auslegung der Kompetenztitel des Grundgesetzes zu. Rechtsnormen sind abstrakt und bedürfen der Konkretisierung. Die richtlinienkonforme Auslegung ist problematisch, da Richtlinien nicht unmittelbar wirken, sondern nur die Mitgliedsstaaten binden und von diesen in nationales Recht transformiert werden müssen. Es kann also auch auf eine spezielle Fachsprache abgestellt werden. [52], Die Rechtswissenschaft hat für die Auslegung deutscher Gesetze weitere oder spezifischere Auslegungsmethoden entwickelt, die die „klassischen“ Auslegungsmittel ergänzen. Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), oben: Abgrenzung von Auslegung und Rechtsfortbildung, Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Auslegung_(Recht)&oldid=207066110, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts (Deutschland), „Creative Commons Attribution/Share Alike“, Zum einen ist er Bezeichnung für den Vorgang des Auslegens mit dem, Ferner ist er Bezeichnung für das Ergebnis dieses Vorganges, d. h. die „im Wege der“ Auslegung gewonnene konkrete, Bedeutung hat er im Zusammenhang mit den (unterschiedlichen), Außerdem wird mit dem Begriff Auslegung auch die sogenannte erste Stufe der Rechtsanwendung bezeichnet (Anwendung staatlich erlassener Rechtsvorschriften, d. h. positiv-gesetzlicher Vorschriften) in Abgrenzung zur sogenannten zweiten Stufe der Rechtsanwendung (Anwendung von. Auslegungskanon: grammatische, historische, systematische und teleologische Auslegung >> Der Auslegungskanon gibt nur Anhaltspunkte für die Auslegung von Rechtsnormen. bei unabweisbaren Bedürfnissen des Rechtsverkehrs oder zur Verwirklichung eines Teil, I, 84: „. Die „grammatische“ oder „grammatikalische“ Auslegung beruht auf der Überlegung, dass jede Auslegung eines Textes bei dem Wortsinn beginnen muss. 1 Abs. festzustellen, ob es im Gesetz selbst eine für das Verständnis einzelner Gesetzesworte verbindliche Begriffsbestimmung (Legaldefinition) gibt. 3 Die Historische Auslegung von Normen. Einem hiernach möglichen Konflikt der Norm mit den materiellen Gerechtigkeitsvorstellungen einer gewandelten Gesellschaft kann sich der Richter nicht mit dem Hinweis auf den unverändert gebliebenen Gesetzeswortlaut entziehen; er ist zu freierer Handhabung der Rechtsnormen gezwungen, wenn er nicht seine Aufgabe, ‚Recht‘ zu sprechen, verfehlen will.“[87], Das Bundesverfassungsgericht überlässt es dabei den Fachgerichten, welcher Methode sie sich bei „schöpferischen Rechtsfindung“ bedienen, soweit das Ergebnis „auf einem zivilrechtlich zumindest diskutablen, jedenfalls den Regeln zivilrechtlicher Hermeneutik nicht offensichtlich widersprechenden Wege gewonnen wurde.“. haben, weitgehend unverändert, in den unterschiedlichen politischen Systemen oft zu entgegengesetzten Auslegungsergebnissen durch Justiz und Jurisprudenz geführt. Auslegung im Rahmen des möglichen Wortsinns, praeter legem = gesetzesimmanente Rechtsfortbildung im Rahmen des gesetzlich Gewollten, contra legem = gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung).[86]. Kurz, für Rechtsnormen ist, wenn möglich, eine verfassungskonforme Auslegung zu wählen, weil sie nur dann Bestand haben können. Jahrhundert entwickelter Methodenapparat zur Untersuchung von historischen Texten. Bei der Interpretation von Verfassungsnormen ist aber nicht nur auf den Willen der Verfassungsgeber (original intent - historische Auslegung) oder den Wortlaut der Norm (grammatische 2 StGB), „Beteiligte“ sind dagegen auch so genannte Teilnehmer, also Anstifter und Gehilfen (§ 28 Abs. Unter „Werkzeug“ versteht man aber nach allgemeinem Sprachgebrauch einen beweglichen Gegenstand, den ein Mensch verwendet, nicht jedoch einen Teil dieses Menschen. Es wendet weitgehend die Kriterien Savignys an, ohne sich auf diesen zu beziehen. Inhaltlich wollte er aber dadurch nichts anderes aussagen. Die rechtswissenschaftliche Methodenlehre knüpft zur Auslegung heutiger Gesetze ausdrücklich an die Lehre Savignys an. Hinweise zur Datenübertragung bei der Google™ Suche. Überdehnt es seine Verwerfungskompetenz, dann wird es „schwerlich vermeiden können, in den politischen Tageskampf hereingezogen, auf seine vorrangige demokratische Legitimation und sozialethische Urteilskraft befragt und insgesamt stärker […] politisiert zu werden“. Wortlaut und Systematik helfen nicht weiter, führen sogar zu widersprüchlichen Ergebnissen: unter „gemeinschaftlich“ versteht das Gesetz nur Mittäter (§ 25 Abs. [49][50] Die Auslegung kann wettbewerbsschützender Natur sein: Sofern durch Auslegung oder die Anwendungspraxis der Kartellbehörden und Gerichte mehrere Auslegungsmöglichkeiten bestehen, wird von der Interpretation ausgegangen, die zu einem Verstoß gegen Art. 3 GG). Die Historisch-kritische Methode ist ein im 18. und 19. [73] Dies schon deshalb, weil die eingeschlossenen Gerechtigkeitserwägungen und sonstigen Wertungen nicht auf exakter Erkenntnis beruhen. Historische Auslegung: Es klingt für den Laien vielleicht ungewöhnlich, doch wenn man etwas Ursachenforschung betreibt, kommt man einer Vorschrift auch näher. In seinem Aufsatz zum Thema „Das Recht der „Spielhallen“ nach der Föderalismusreform“ vertritt Prof. Dr. Dr. h.c. Schneider die Überzeugung, dass die Historische Auslegung von Normen mit den Jahren an Bedeutung verloren hat. Für die Rechtshermeneutik stellt sich die Frage: Wer ist mit „Nachkommen“ gemeint? [23] Die juristische Hermeneutik unterschied sich damit bald von der allgemeinen Hermeneutik. 282 BGHZ 172, 315 (320) Rn. [82] Damit werden allerdings die Regeln Savignys endgültig verlassen. 3 GG, Art. www.lmu.de; Katholisch-Theologische Fakultät; Navigationspfad. Die Auslegung von Gewohnheitsrecht fällt mit dessen Ermittlung zusammen. Die juristische Hermeneutik heute knüpft noch immer an Friedrich Carl von Savigny an. Die grammatische Auslegung erfordert es also, den Sinn einer Rechtsnorm möglichst nahe an ihrem Wortsinn festzusetzen. Die grammatische Auslegung ist nur bedingt tauglich, um den (gerade i. S. d. „subjektiven Theorie“ vom Gesetzgeber gewollten) Wortsinn zu ermitteln. Dieser Artikel erläutert die Auslegung im Sinne Interpretation; zu anderer Rechtsbedeutung siehe, Zwischen „Begriffsjurisprudenz“ und „Interessenjurisprudenz“, Abgrenzung von Auslegung und Rechtsfortbildung, Unionsrechts- oder richtlinienkonforme Auslegung, Rechtsvergleichende Auslegung (Kulturkonformität), Verhältnis der Auslegungsmethoden zueinander, Ergänzende Auslegung und Rechtsfortbildung, Vgl.
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